Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund: Religionsfreiheit ist Menschenrecht

SEK-Impulspapier zum Download: ''Solidarisieren und Handeln: Diskriminierte und bedrohte Christen in der Welt''

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) weist in seinem Impulspapier „Solidarisieren und Handeln“ auf massive Verstösse gegen völkerrechtliche Vereinbarungen in Ländern mit islamischer Rechtsgrundlage hin. Er solidarisiert sich mit den Christen, die dort unterdrückt werden. Gleichzeitig fordert er die Christen auf, Gläubigen anderer Religionen mit Respekt zu begegnen.

Das Bekenntnis zu einer christlichen Konfession wird in vielen Teilen der Welt zum Anlass von Unterdrückung und Gewalt. In zahlreichen Ländern besteht für Konvertiten ein Zustand der geduldeten oder offenen gesetzlichen Rechtlosigkeit bis hin zur sozialen Ächtung. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) solidarisiert sich in seinem Impulspapier „Solidarisieren und Handeln“ mit diesen bedrohten Christen, ruft seine Mitglieder zur Unterstützung auf und setzt sich für Hilfeleistung ein.

Massive Verstösse gegen völkerrechtliche Vereinbarungen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte werden zunehmend in Ländern mit islamischen Mehrheitsverhältnissen oder islamischer Rechtsgrundlage bekannt, wo ein Religionswechsel vom Islam weg als Apostasie bezeichnet wird, also als Abfall vom Glauben generell. Dies wird mit Hilfe sogenannter „Apostasie-Gesetze“ geahndet.

Religionsfreiheit ist Menschenrecht. Sie beinhaltet die Gewissens- und Glaubensfreiheit, die öffentliche Darstellung und Ausübung der Religion sowie den Religionswechsel. Der SEK ruft die Gläubigen der verschiedenen Religionen ebenso wie die Politiker und staatlichen Behörden in den entsprechenden Ländern auf, sich für die Respektierung der Menschenrechte inklusive Religionsfreiheit einzusetzen. Zugleich fordert er die christlichen Kirchen und Konfessionen auf, den Gläubigen anderer Religionen und Konfessionen im biblischen Geist der Nächstenliebe und des Respekts zu begegnen.

Der SEK will zu konkreten Veränderungen mit präzisen Massnahmen beitragen. Dazu nutzt er seinen Kontakt zu den Bundesbehörden, insbesondere zum Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit verstärkt der SEK seine Zusammenarbeit mit den ökumenischen Kontakten in der Schweiz und im Ausland und mit den Menschenrechtsorganisationen. Für seine Mitgliedkirchen sieht der SEK konkrete Handlungsoptionen in der Weiterführung der Projektunterstützung von Werken und Missionsorganisationen, in Solidaritätsbezeugungen, Einladungen von Mitgliedern aus bedrohten Schwesterkirchen sowie in der Prüfung von Spenden. Weiter können regelmässige liturgische Aktionen und Gebetsaufrufe erwogen werden.

Hinweis: Der Impuls Nr.7 „Solidarisieren und Handeln: Diskriminierte und bedrohte Christen in der Welt" kann auf www.sek.ch heruntergeladen werden:
http://www.sek-feps.ch/shop/product_info.php/info/p403_Solidarisieren-und-handeln--Diskriminierte-und-bedrohte-Christen.html

epd-Meldung:
http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2009_06_03_1_skb_christenunterdrueckung.html


Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Medienmitteilung / Bern, 3. Juni 2009