Wichtige Marksteine
Reformierte im Spiegel der Zeit
Geschichte des Reformierten Bunds
Geschichte der Gemeinden
Geschichte der Regionen
Geschichte der Kirchen
Biografien A bis Z
(1730-1788)
Pfarrer Georg Joachim Zollikofer wird im Jahr 1758 als erster Prediger auf die neugeschaffene deutsche Pfarrstelle gewählt. Der gebűrtige St. Gallener, der die deutsche Sprache ebenso fließend beherrschte wie die französische, hatte sich auf die durch den Weggang von Pfarrer Pajon freigewordene französische Stelle beworben. Doch die Gemeindehäupter entschieden, ihn fűr die neuen Gottesdienste in deutscher Sprache einzustellen, während sein Kollege Pfarrer Jean Dumas im gleichen Jahr als französischsprachiger Prediger seinen Dienst aufnahm.
Seine Antrittspredigt hielt Zollikofer am 13. August 1758. Damit beginnt fűr die im Jahr 1700 von Hugenotten aus Frankreich gegrűndete reformierte Gemeinde ein neuer Abschnitt ihrer Geschichte: Gottesdienste in französischer und deutscher Sprache wechselten sich ab und ermöglichten so allen, die des Französischen nicht oder nur noch unvollkommen mächtig waren, am Leben der Gemeinde teilzunehmen. In Leipzig wurde Zollikofer ein gefeierter Prediger, dem nicht nur die Theologiestudenten der Universität gerne zuhörten. Durch die Anerkennung, die ihm als Prediger entgegengebracht wurde, wuchs das Ansehen der kleinen Gemeinde.
Es begann die Zeit der Öffnung in das geistige und kulturelle Leben der Stadt Leipzig. Zollikofer ist der Textdichter des Kirchenliedes „Lass mich, o Herr, in allen Dingen“ (EG 414).
Im Alter von fast 58 Jahren starb Georg Joachim Zollikofer am 22. Januar 1788 in Leipzig. In Volkmarsdorf wurde ihm zu Ehren eine Straße benannt.
Karl Barth: Evangelium und Gesetz
Die erneuerte Sicht auf die Einheit von Gnade und Gebot
1935 erinnerte Karl Barth in seinem Vortrag "Evangelium und Gesetz" daran, dass nach Gal 3,17 das Gesetz der Verheißung im Abstand von 430 Jahren folgte: "Ich meine aber dies: Das Testament (der Bund mit Abraham), das von Gott zuvor bestätigt worden ist, wird nicht aufgehoben durch das Gesetz [am Sinai], das vierhundertdreißig Jahre danach gegeben worden ist, sodass die Verheißung zunichte würde."
Das Verhältnis von Gesetz und Evangelium fasst Barth zusammen mit der Formel: "das Gesetz ist nichts anderes als die notwendige Form des Evangeliums, dessen Inhalt die Gnade ist". Das heißt im Einzelnen:
Gnade: Gott redet mit uns
Gottes Wort in seiner Einheit aus Evangelium und Gesetz ist Gnade, d.h. "freie, ungeschuldete und unverdiente göttliche Barmherzigkeit und Herablassung ... Dass Gott mit uns redet, das ist unter allen Umständen schon an sich Gnade". Dabei kann die Gnade "auch Gericht, Tod und Hölle bedeuten".
Jesus Christus ist Gnade
Jesus Christus allein ist die dem Menschen geschenkte Gnade: "Und das ist Gottes Gnade, dass wir als das Ende alles Menschseins, sofern es das unsrige ist, wohl nichts anderes vor uns sehen als die Altersschwäche, das Krankenhaus, das Schlachtfeld, den Friedhof, die Verwesung oder die Asche – sofern es aber zugleich das Menschsein Jesus Christi ist, ebenso bestimmt, nein noch viel bestimmter, nichts als Auferstehung und ewiges Leben." Und das Gesetz lässt sich vom Evangelium nicht trennen, so wie auch Jesus Christus die Gebote gehalten hat, das Gesetz erfüllt.
Gnade ist Anstoß zu handeln
Die Gnade ist stets "Anstoß" zu handeln: "Ihr sollt – genauer: ihr werdet – vollkommen sein, wie euer himmlischer Vater vollkommen ist" (Mt 5,48).
"Du wirst sein!" statt "Du sollst!"
Im Sieg des Evangeliums wird auch das Gesetz wiederhergestellt: "aus der Forderung: Du sollst! zu der Verheißung: Du wirst sein!, aus dem Anspruch auf unser Vollbringen zum Anspruch auf unser Vertrauen. Dann redet das Gesetz nicht mehr als Instrument des Betrugs der Sünde und als Organ des Zornes Gottes, sondern in seinem eigentlichen ursprünglichen Sinn als Zeugnis, als Offenbarung dessen, der alles wohlgemacht und der gar nichts von uns haben will, als dies, dass wir glauben: er wird Alles wohl machen."
Literatur
Karl Barth, Evangelium und Gesetz (1935), jetzt in: Rechtfertigung und Recht. Christengemeinde und Bürgergemeinde. Evangelium und Gesetz, Zürich 1998
Barbara Schenck