Wichtige Marksteine
Reformierte im Spiegel der Zeit
Geschichte des Reformierten Bunds
Geschichte der Gemeinden
Geschichte der Regionen
Geschichte der Kirchen
Biografien A bis Z
(1730-1788)
Pfarrer Georg Joachim Zollikofer wird im Jahr 1758 als erster Prediger auf die neugeschaffene deutsche Pfarrstelle gewählt. Der gebűrtige St. Gallener, der die deutsche Sprache ebenso fließend beherrschte wie die französische, hatte sich auf die durch den Weggang von Pfarrer Pajon freigewordene französische Stelle beworben. Doch die Gemeindehäupter entschieden, ihn fűr die neuen Gottesdienste in deutscher Sprache einzustellen, während sein Kollege Pfarrer Jean Dumas im gleichen Jahr als französischsprachiger Prediger seinen Dienst aufnahm.
Seine Antrittspredigt hielt Zollikofer am 13. August 1758. Damit beginnt fűr die im Jahr 1700 von Hugenotten aus Frankreich gegrűndete reformierte Gemeinde ein neuer Abschnitt ihrer Geschichte: Gottesdienste in französischer und deutscher Sprache wechselten sich ab und ermöglichten so allen, die des Französischen nicht oder nur noch unvollkommen mächtig waren, am Leben der Gemeinde teilzunehmen. In Leipzig wurde Zollikofer ein gefeierter Prediger, dem nicht nur die Theologiestudenten der Universität gerne zuhörten. Durch die Anerkennung, die ihm als Prediger entgegengebracht wurde, wuchs das Ansehen der kleinen Gemeinde.
Es begann die Zeit der Öffnung in das geistige und kulturelle Leben der Stadt Leipzig. Zollikofer ist der Textdichter des Kirchenliedes „Lass mich, o Herr, in allen Dingen“ (EG 414).
Im Alter von fast 58 Jahren starb Georg Joachim Zollikofer am 22. Januar 1788 in Leipzig. In Volkmarsdorf wurde ihm zu Ehren eine Straße benannt.
Bullingers Einstellung zu Juden seiner Zeit
Traditionelle Vorurteile gegen Juden - ein Bericht von Achim Detmers
Bullinger teilte im Wesentlichen die theologischen Auffassungen Zwinglis und betonte die Einheit von Altem und Neuem Testament. Allerdings konnte er sich in sehr abschätziger Weise über "die Juden" äußern. Besonders deutlich wird dies in einem Gutachten, das Bullinger 1572 verfasste.
Geprägt von Vorurteilen gegen Juden
In diesem Gutachten nimmt Bullinger Stellung zu einer Anfrage aus Augsburg, ob man Juden guten Gewissens in einem Territorium aufnehmen könne. Er verneint diese Frage. "Die Juden" seien nämlich durch den Talmud verblendet, würden durch ihren Wucher die sozialen Probleme verschärfen und einfache Christen in ihrem Glauben verunsichern. Selbst durch Gesetze könne man "die Juden" nicht von ihrem gotteslästerlichen Tun abhalten. Deshalb sei eine Aufnahme von Juden in einem christlichen Gemeinwesen durch die Obrigkeit nicht zu verantworten. Wenn dies dennoch an manchen Orten geschehe, dann deshalb, weil "die Juden" es bekannter Weise verstünden, sich durch Bestechungsgelder und finanzielle Abhängigkeiten Vorteile zu verschaffen.
Gemäßigt im Vergleich zu Luther
Auch wenn Bullinger hier dem Anliegen der antijüdischen Schriften Luthers sehr nahe kommt, so ist doch zu bedenken, dass der Zürcher Reformator "lediglich" die Aufnahme von Juden ablehnte. Eine aktive Vertreibung forderte er nicht, und auch die Judenschutzrechte des Kaisers wurden in seinem Gutachten nicht in Abrede gestellt. Luther dagegen hielt es nicht nur für angemessen, Juden totzuschlagen, sondern forderte auch von der Obrigkeit, Synagogen und jüdische Schulen zu verbrennen. Außerdem regte er an, die Häuser von Juden zu zerstören, ihr Vermögen zu konfiszieren und sie zu Zwangsarbeiten heranzuziehen. So weit ging Bullinger in seiner Stellungnahme nicht.
Achim Detmers
In seiner "Studienanleitung" von 1528 schreibt Heinrich Bullinger: "Soviel ist gewiss, dass alle Bücher der Heiligen Schrift ein gemeinsames Ziel haben; ... Der Gott des Himmels, jener allmächtige Gott, hat mit dem Menschengeschlecht auf ewig ein Testament, einen Vertrag oder ein Bündnis abgeschlossen".