Confession de foi - ein reformiertes Bekenntnis wird 450 Jahre

Von Hildegard Rugenstein, Potsdam

Am 10. Juli 1559 starb der französische König Heinrich II. Trotz der Verfolgung und Hinrichtung evangelischer Christinnen und Christen unter seiner Herrschaft trafen sich 1559 72 Protestanten in Paris zu einer geheimen Landessynode.

Paris, eine zentrale, bunte, gefährliche Stadt. Im Frühsommer 1559 bereitete König Heinrich II. zwei Hochzeiten vor: Seine Tochter sollte mit einem Spanier, einem ehemaligen Feind, und seine Schwester mit dem Herzog von Savoyen vermählt werden. Frieden in der Außenpolitik hatte jedoch Intoleranz in der Innenpolitik zur Folge. Evangelische Christen mussten Verfolgungen fürchten. Dem König wurde empfohlen, ein „Gastgeschenk an die Spanier“ vorzubereiten: den Tod von mindestens einem halben Dutzend evangelischer Politiker. Das sollte „dem Fest eine besondere Weihe verleihen“ so später Joseph Chambo, reformierter Pfarrer, in seinem Buch über den französischen Protestantismus. Paris war für Evangelische schon Jahre vor der Bartholomäusnacht 1572 lebensgefährlich.

In dieser Situation eine Landessynode einzuberufen, war ein gewagtes Unterfangen von einer Handvoll französischer Christen im Untergrund. Wann ist eine reformatorische Bewegung kraftvoll genug, um sich eine eigene Ordnung zu geben? Wie wichtig sind Bekenntnisse für Gemeinden? Wann ist die Zeit reif, verbindlich zu formulieren, Ämter zu benennen, Sakramente verantwortlich zu verwalten, Synoden einzuberufen? Für 50 reformierte Gemeinden aus Frankreich war der Zeitpunkt Ende Mai 1559 gekommen.

Johannes Calvin in Genf war nicht begeistert davon. Er schrieb am 17. Mai 1559: „Wären wir doch von Eurer bevorstehenden Synode früher benachrichtigt worden, so wäre uns zur Abhilfe gegen unsere Bekenntnislosigkeit vielleicht ein nicht zu verachtender Rat eingefallen. Weil aber die Tagung nun so nahe bevorsteht, dass kaum noch zu hoffen ist, auch der rascheste Eilbote könne unsere Briefe noch rechtzeitig dazu bringen, so bitten wir Gott, er wolle zur Leitung Eurer Geister seinen heiligen Geist spürbar den Vorsitz in der ganzen Verhandlung führen lassen. Wenn einige von Euch so hartnäckig darauf bestehen, man müsse ein Bekenntnis veröffentlichen, so bezeugen wir vor Engeln und Menschen, dass uns dieser Eifer zur Zeit noch missfällt.“

72 Christen trafen sich in Paris auf einer geheimen Landessynode. Die große Stadt war voller Leben. Niemand wurde verraten.

Calvin schickte eilig drei Vertreter aus Genf mit 35 formulierten Glaubenssätzen, die sich bewährt hatten. Insgesamt wurden 40 Artikel in Paris verabschiedet. Calvin gilt als der theologisch Federführende, ähnlich wie Karl Barth für die Barmer Theologische Erklärung 1934.

Die „Confession de foi“ - Bekenntnis des Glaubens - vom 29. Mai 1559 und die dazugehörende Ordnung der Gemeinde „Discipline ecclésiastique“ gelten als Beginn und Grundlage der evangelischen Kirche von Frankreich. Bis heute ist die Kirche größtenteils reformiert. Nach wie vor beeindrucken der klare Charakter und der Praxisbezug der „Confession de foi“, um Gemeinden auch in Krisenzeiten lebensfähig und gemeinschaftsfähig zu ordnen.

Artikel 1 besagt: „Wir glauben und bekennen, dass ein einiger Gott sei, der ein einiges, einfaches Wesen ist, geistig, ewig, unsichtbar, unveränderlich, unendlich, unbegreiflich, unaussprechlich, welcher alles vermag, allweise, allgütig, allgerecht und allbarmherzig.“ Mit 20 Bibelversen ist schon der erste Artikel unterstützt oder „armiert“, wie man es bei dem späteren Heidelberger Katechismus zu nennen pflegt. Weitere Artikel folgen mit Bibelstellen, in dem die herausragende Stellung der Bibel betont wird. Artikel 5: „Wir glauben, dass das ... Wort von Gott ausgegangen ist, von dem allein es seine Autorität empfängt, ... so ist den Menschen nicht erlaubt, ja nicht einmal den Engeln, etwas dazuzutun, abzutrennen oder zu verändern.“

Das Bekenntnis folgt dem trinitarischen Aufbau des Apostolischen Glaubensbekenntnisses und benennt die große Verantwortung, die Gemeinden für ihr Gemeindeleben haben. Dabei soll sich keine Gemeinde über eine andere erheben. Artikel 30: „Wir glauben, dass alle wahren Pastoren, an welchem Ort sie auch sein mögen, dasselbe Ansehen und die gleiche Macht haben unter einem einzigen Haupt, einzigen Herrn und einzigen allgemeinen Bischof, Jesus Christus, und dass aus diesem Grunde keine Gemeinde irgendeine Gewalt oder Herrschaft beanspruchen darf.“

Die Sakramente werden theologisch und praktisch erklärt: Artikel 34: „Wir glauben, dass die Sakramente dem Wort hinzugefügt sind ... um unseren Glauben zu fördern und aufzurichten, wegen der Schwachheit und der Schwerfälligkeit, die in uns ist, ... und dass ihr Wesen und ihre Wahrheit in Jesus Christus liegen; und wenn man sie davon scheidet, so ist’s weiter nichts als Schatten und Dunst.“

Die „Confession de foi“ wurde weltweit Vorbild für viele evangelische Bekenntnisse, unter anderem für den Heidelberger Katechismus. In unserer unierten Landeskirche gelten lutherische und reformierte Bekenntnisschriften, stehen nebeneinander in der Weisheit, dass die Kirche der Zukunft eine vielfältige Gemeindekirche sein wird. In der Grundordnung werden die „Confession de foi“ und die „Discipline ecclésiastique“ als für die französisch-reformierten Gemeinden geltend genannt. Für reformierte Gemeinden gibt es den „reformierten Vorbehalt“. Beschließt die Landessynode ein Gesetz, das vom reformierten Bekenntnis abweicht, brauchen die reformierten Gemeinden es nicht zu übernehmen (Grundordnung 79,1). Darauf haben die reformierten Synodalen zu achten und schärfen damit das evangelische Profil unserer unierten Landeskirche.

Vor 450 Jahren im Juni 1559 wurde Heinrich II. zwischen den zwei Hochzeiten beim Reitturnier in Paris schwer verwundet. Er starb am 10. Juli. Hat Calvin in Genf am selben Tag seinen 50. Geburtstag festlich begangen? Wenn überhaupt, vermutlich sehr bescheiden.

Weltweit wird der 500. Geburtstag von Calvin gewürdigt. Wenn Christen ihren Glauben bekennen, unter welchen Umständen auch immer, hoffen und erwarten sie: Gott kommt auch. Wie unbeschwert kann heute ein „Fest der Kirchen“ gefeiert werden. Und mittendrin die reformierten Gemeinden.

Hildegard Rugenstein ist Pastorin der Französisch-Reformierten Gemeinde Potsdam


Pfr. Hildegard Rugenstein, Potsdam