Rheinische Kirche plädiert für ein Recht auf Abbruch medizinischer Behandlung

Dank an alle, die sich Sterbenden und deren Angehörigen zuwenden

Für eine ausreichende palliative Versorgung, für das Recht auf eine bindende Patientenverfügung und auf Abbruch medizinischer Behandlung hat sich die Landessynode der rheinischen Kirche heute mit einer Stimme Enthaltung ausgesprochen. Gleichzeitig hat die Synode beschlossen, über den Umgang mit Suizid und Suizidbegleitung weiter im Theologischen Ausschuss zu beraten.

Die Orientierungshilfe der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) „Leben hat seine Zeit, und Sterben hat seine Zeit“ soll als Grundlage für zukünftige Diskussionen genutzt werden. Die Landessynode dankt in ihrem Beschluss allen Menschen, die sich Sterbenden zuwenden und sie begleiten. Sie will das Gespräch mit Ärztinnen und Ärzten, Pflegenden und Mitarbeitenden in diakonischen Einrichtungen verstärken, ebenso die Seelsorge für Sterbende und ihre Angehörige. Außerdem will die Landessynode sich für die Förderung und Stärkung von palliativer Versorgung und der Hospizarbeit einsetzen, die die Lebensqualität von Patienten in ihrer letzten Lebensphase steigern.

Pflege, Trost und Schmerzerleichterung müssen verfügbar sein

„Geschaffen zum Bild Gottes habe der Mensch eine Würde, die an keine Bedingung geknüpft ist“, halten die Landessynodalen fest. Doch aus dem Recht auf Leben ergebe sich keine Pflicht zum Leben. „Die Pflicht der Fürsorge und die Tugend des Mitgefühls gegenüber anderen Menschen, besonders gegenüber jenen, die Not leiden, sind für christliches Leben wesentlich und schon von Beginn an Bestandteil christlicher Moral“, argumentiert die Orientierungshilfe. Und: „Die Gesellschaften, Gemeinschaften und Kirchen haben die grundsätzliche Verantwortung, sicherzustellen, dass angemessene Pflege, Trost und Erleichterung von Schmerzen und Leid verfügbar sind und bereitgestellt werden, sowie Gemeinschaften und Werte zu fördern, die es schwerkranken und sterbenden Personen ermöglichen, ihr Leben als Träger einer unantastbaren und unbegrenzten Würde zu begreifen.“

Zum Abbruch lebensverlängernder Behandlungsmaßnahmen hält die Orientierungshilfe fest, dass es innerhalb der christlichen Ethik weitgehend akzeptiert sei, dass die Pflicht, menschliches Leben zu schützen und zu respektieren, nicht die Pflicht mit sich bringe, immer alles zu tun, was getan werden kann, um das Leben so lange wie medizinisch möglich zu verlängern. Dabei sollte der Wunsch des Patienten respektiert werden. Die Landessynode begrüßt in diesem Zusammenhang das Recht auf eine bindende Patientenverfügung.

Die Orientierungshilfe der GEKE ist eine Bestandsaufnahme bisheriger Stellungnahmen der Mitgliedskirchen und versucht, gemeinsame Grundlinien der ethischen Argumentation herauszuarbeiten.

weitere Beschlüsse der Landessynode unter: http://www.ekir.de/www/ueber-uns/landessynode-2012.php

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Sterbehilfe? - Eine Orientierungshilfe der Evangelischen Kirchen in Europa  
Orientierungshilfe zur medizinischen Sterbehilfe und zur Beihilfe zum Suizid

Die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE veröffentlicht „A time to live and a time to die“, eine Orientierungshilfe zu Fragen am Lebensende, sowie parallel die Internetseite www.atimetolive.eu.


Quelle: Pressemeldung der EKiR, 12. Januar 2012