Aktuelle Termine
4. Februar 2023 (11.00 – 17.00 Uhr), Bad Salzuflen
Welche Impulse nehmen wir mit aus der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen? Wie geht es weiter nach Karlsruhe? Was ist dort gelungen – und wie schaffen wir es angesichts der weltweiten Krisen und der großen Verschiedenheit der Kirchen auch in Zukunft zusammenzubleiben?
Samstag, 4.2.2023,11.00 – 17.00 Uhr
Maritim-Hotel, Bad Salzuflen
(Parkstraße 53)
10:30 Ankommen, Stehkaffee
11:00 Begrüßung, Andacht, Einführung ins Thema
11:15 Interviews:
Auslandsbischöfin Petra Bosse-Huber (Evangelische Kirche in Deutschland)
zur ÖRK-Vollversammlung in Karlsruhe und den Folgerungen
Bischof Johan Dang (Gossner Evangelical Lutheran Church, Indien)
zu den Herausforderungen in der transkontinentalen Zusammenarbeit
Bischof Semko Koroza (Evangelisch-Reformierte Kirche in Polen)
zum Ukrainekrieg und den Folgen
12:15 Mittagessen
13:30 Grundsatzreferat und Plenum:
Pastorin Najla Kassab,
Präsidentin der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen
“Staying together in times of crisis and conflict -
Churches on their pilgrimage towards reconciliation and unity“
15:00 Kaffeepause
16:00 „Kirchenleitung mit Tiefe und Zuversicht in Zeiten von Krise und Konflikt“
Pastorin Heike Jakubeit (Generalsekretärin
der Norddeutschen Mission) befragt
Landessuperintendent Dietmar Arends (Lippische Landeskirche)
16:50 Abschluss und Segen.
Veranstaltet zusammen mit: Evangelische Mission Weltweit
Keine Teilnahmegebühr, Tagungssprache Deutsch.
Informationen: 05231/976-856 oder -649, oekumene@lippische-landeskirche.de
Online-Anmeldung bis spätestens 10.01.2023
Bullingers Einstellung zu Juden seiner Zeit
Traditionelle Vorurteile gegen Juden - ein Bericht von Achim Detmers
Bullinger teilte im Wesentlichen die theologischen Auffassungen Zwinglis und betonte die Einheit von Altem und Neuem Testament. Allerdings konnte er sich in sehr abschätziger Weise über "die Juden" äußern. Besonders deutlich wird dies in einem Gutachten, das Bullinger 1572 verfasste.
Geprägt von Vorurteilen gegen Juden
In diesem Gutachten nimmt Bullinger Stellung zu einer Anfrage aus Augsburg, ob man Juden guten Gewissens in einem Territorium aufnehmen könne. Er verneint diese Frage. "Die Juden" seien nämlich durch den Talmud verblendet, würden durch ihren Wucher die sozialen Probleme verschärfen und einfache Christen in ihrem Glauben verunsichern. Selbst durch Gesetze könne man "die Juden" nicht von ihrem gotteslästerlichen Tun abhalten. Deshalb sei eine Aufnahme von Juden in einem christlichen Gemeinwesen durch die Obrigkeit nicht zu verantworten. Wenn dies dennoch an manchen Orten geschehe, dann deshalb, weil "die Juden" es bekannter Weise verstünden, sich durch Bestechungsgelder und finanzielle Abhängigkeiten Vorteile zu verschaffen.
Gemäßigt im Vergleich zu Luther
Auch wenn Bullinger hier dem Anliegen der antijüdischen Schriften Luthers sehr nahe kommt, so ist doch zu bedenken, dass der Zürcher Reformator "lediglich" die Aufnahme von Juden ablehnte. Eine aktive Vertreibung forderte er nicht, und auch die Judenschutzrechte des Kaisers wurden in seinem Gutachten nicht in Abrede gestellt. Luther dagegen hielt es nicht nur für angemessen, Juden totzuschlagen, sondern forderte auch von der Obrigkeit, Synagogen und jüdische Schulen zu verbrennen. Außerdem regte er an, die Häuser von Juden zu zerstören, ihr Vermögen zu konfiszieren und sie zu Zwangsarbeiten heranzuziehen. So weit ging Bullinger in seiner Stellungnahme nicht.
Achim Detmers, September 2007