''Wir haben nicht das Recht, Menschen zum Leben oder Weiterleben zu zwingen''

Professor Dr. Körtner referierte über ''Zeit zu leben – Zeit zu sterben''

Die Tötung auf Verlangen lasse sich christlich nicht rechtfertigen, Therapieverzicht oder der Abbruch medizinischer Behandlung sei hingegen nicht nur ethisch akzeptabel, sondern manchmal geboten, erklärte Professor Dr. Ulrich Körtner von der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien. „Weder aus rechtlicher noch auch christlicher Sicht haben wir das Recht, andere Menschen zum Leben oder Weiterleben zu zwingen, auch wenn wir alles dafür tun und ihnen helfen sollen, die kostbare und einmalige Gabe des Lebens zu achten“, so Körtner.

Der Theologe referierte bei der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in Bad Neuenahr über „Zeit zu leben – Zeit zu sterben“, eines der Schwerpunktthemen der Landessynode, und führte die Landessynodalen die Orientierungshilfe der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) zu diesem Thema ein.

Steigende Lebenserwartung, mehr Menschen mit schwerere Pflegebedürftigkeit und oder fortschreitenden Demenzerkrankungen, dazu kommen die Entwicklungen in der Medizin. Dies stelle die Frage nach den Grenzen humaner Medizin. „Wie die GEKE feststellt, ist das größte gesellschaftliche Problem nicht in der medizinischen Überversorgung, sondern die Einsamkeit des Sterbenden.“

Menschenwürde wird nicht durch Vernunft bestimmt

Das Recht auf Leben sei ein unveräußerliches Menschenrecht. Nach christlichem Verständnis resultiere es aus der unteilbaren Würde und Gottesbildlichkeit des Menschen. „Diese Würde wird nicht bestimmt durch Vernunft, Bewusstsein oder Autonomie“, betonte Körtner. Doch aus dem Recht auf Leben ergebe sich im Gegenzug keine Pflicht zum Leben und damit  letztlich ein Recht auf Verweigerung medizinischer Behandlung. „Weder aus rechtlicher, noch auch christlicher Sicht haben wir das Recht, andere Menschen zum Leben oder Weiterleben zu zwingen, auch wenn wir alles dafür tun und ihnen helfen sollen, die kostbare und einmalige Gabe des Lebens zu achten.“

Gleichzeitig sei der Mensch jedoch auch von Gott dazu bestimmt ein Freiheitswesen zu sein. Diese Freiheit sei unauflöslich mit der Verantwortung für das eigene Leben verbunden. Die Orientierungshilfe betone, „dass die betroffenen Personen ihre Urteile in persönlicher Verantwortung vor Gott fällen müssen und sich nicht – auch nicht von Kirche – bevormunden lassen dürfen“, so Körtner. Der Grundsatz des Lebensschutzes legitimiere weder ethisch noch rechtlich die Bevormundung und Entmündigung von Patienten. „Die Freiheit eines Christenmenschens schließt die Freiheit nicht nur im Sterben, sondern auch zum Sterben ein.“

„Es gilt zu beachten, dass aktive medizinische Intervention nicht in jedem Fall moralisch höher zu bewerten ist als der Verzicht auf sie.“ Therapieverzicht oder die Beendigung einer Therapie im Einzelfall könne nicht nur ethisch akzeptabel, sondern sogar geboten sein. „Die Orientierungshilfe der GEKE votiert für eine wirksame Schmerztherapie und hält unter bestimmten Voraussetzungen auch eine palliative Sedierung für ethisch vertretbar.“

Kein Recht auf Suizid oder Suizidbeihilfe

Ein Recht auf Suizid und Suizidbeihilfe lässt sich laut der Orientierungshilfe der GEKE ebenso wenig wie ein Recht auf Tötung auf Verlangen christlich rechtfertigen. Gleichwohl betont die Orientierungshilfe die Aufgabe der Kirchen, für suizidwillige Menschen und ihre Angehörigen da zu sein, auch wenn diese einen Entschluss gefasst hätten, den die Kirchen nicht befürworteten.

Die Orientierungshilfe der GEKE ist eine Bestandsaufnahme bisheriger Stellungnahme der Mitgliedskirchen und versucht, gemeinsame Grundlinien der ethischen Argumentation herauszuarbeiten.  „Protestantische Positionen sollen auf europäischer Ebene stärker profiliert und auch gegenüber politischen Institutionen gemeinsam vertreten werden, ohne die Vielstimmigkeit des Protestantismus und die Gewissensfreiheit  des Einzelnen in der ethischen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.“

Die evangelische Kirchen unterstützen den flächendeckenden Ausbau von Palliativmedizin und -pflege. Besonders wichtig sind dabei die Seelsorge und die spirituelle Begleitung der Kranken, Sterbenden und ihrer Angehörigen, aber auch die Begleitung von Ärztinnen und Ärzten sowie von Pflegekräften. „Die Aufgaben der Kirchen besteht darin, zeitgemäße christliche Formen der Sterbebegleitung zu entwickeln, einschließlich kirchlicher Rituale, die auf Bedürfnisse und Nöte der Menschen eingehen und zugleich theologisch reflektiert und verantwortet sind.“ 

>>>Vortrag Prof. Dr. Ulrich Körtner.pdf

>>> weitere Beiträge zum Thema auf ekir.de

>>>> Vortrag PD Dr. Frank Mathwig (Schweiz)

>>> „A time to live and a time to die“, eine Orientierungshilfe zu Fragen am Lebensende (GEKE)


Quelle: EKiR-Pressemitteilung, 10. Januar 2012