Landeskirche und EKD protestieren gegen gewaltsamen Bruch eines Kirchenasyls im Kreis Viersen

EKiR/EKD: Vorgehen verletzt bestehende Vereinbarungen


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„Wir sind über das Vorgehen erschüttert und protestieren gegen diesen gewaltsamen Bruch des Kirchenasyls“, schreibt Oberkirchenrätin Dr. Wiebke Janssen, Leiterin der Abteilung Theologie und Ökumene, in einem Protestbrief an den zuständigen Landrat Dr. Andreas Coenen.

Das kurdische Ehepaar (43 und 34 Jahre alt) wurde am frühen Morgen des vergangenen Montags, 10. Juli 2023, von Beamtinnen der Ausländerbehörde Viersen im Rahmen einer unangekündigten Hausdurchsuchung in Räumen der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck festgenommen. Der anschließende Versuch der Abschiebung vom Flughafen Düsseldorf wurde von der Bundespolizei abgebrochen. Das Paar befindet sich nun in der Abschiebehaftanstalt Darmstadt. Die beiden waren 2021 aus dem Irak geflohen und seit Ende Mai 2023 im Kirchenasyl.

Es gehe ihr nicht um die Beurteilung des komplexen juristischen Sachverhaltes, so Wiebke Janssen, die hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Aber: „Die Art und Weise des Vorgehens der Ausländerbehörde ignoriert alle Vereinbarungen zwischen der Evangelischen Kirche und dem Land NRW im Zusammenhang mit Kirchenasylen“, schreibt die Oberkirchenrätin an den Landrat. Vor dem unangekündigten Bruch des Kirchenasyls durch die Ausländerbehörde des Kreises Viersen habe es keinerlei diesbezügliche Kommunikation oder Versuche seitens der Behörde gegeben, eine andere Lösung für die Situation dieses Kirchenasyls zumindest zu sondieren. „Genau das ist in konflikthaften Situationen aber bewährte Praxis und mit dem Land NRW so vereinbart“, unterstreicht Janssen.

Kirchengemeinden gewährten Schutzsuchenden Kirchenasyl nach reiflicher Prüfung des Sachverhalts. Auch im vorliegenden Fall gebe es gewichtige Gründe, die die Kirchengemeinde bewogen hätten, dem Ehepaar Kirchenasyl zu gewähren, so Oberkirchenrätin Janssen. „Bei allen unterschiedlichen Einschätzungen von Kirchenasylen erwarten wir von den Behörden das Einhalten der vereinbarten Kommunikationswege. Diese bisherige Verlässlichkeit haben wir positiv als Ausdruck des Respekts gegenüber den Schutzsuchenden, den kirchenasylgewährenden Gemeinden und der Praxis des Kirchenasyls erfahren. Auf verlässliche Kommunikation zu setzen, ist der Tenor aller Verabredungen zum Kirchenasyl auf Bundesebene mit dem Bundesministerium des Inneren und dem BAMF sowie auf Landesebene mit der Landesregierung.“

Die Einhaltung der bewährten Verabredungen haben die Fachleute der rheinischen Kirche auch gegenüber dem nordrhein-westfälischen Innenministerium angemahnt. Den Landrat des Kreises Viersen fordert Janssen auf: „Ich bitte Sie, bei Ihrer Ausländerbehörde darauf zu drängen, zu einer vertrauensvolleren Zusammenarbeit zurückzukehren.“

Deutschlandweit stieß das Vorgehen der Ausländerbehörde auf vehemente Kritik: „Entsetzt höre ich von der gewaltsamen Beendigung des Kirchenasyls in der Evangelischen Kirchengemeinde in Lobberich/ Hinsbeck“, Bischof Christian Stäblein, Beauftragter für Flüchtlingsfragen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). „Damit wird das bisher gute Miteinander von Bundesland, Gesellschaft und Kirchen, das im Interesse der Menschen und im Interesse der Humanität besteht, massiv gefährdet. Ich fordere die handelnden Behörden auf, diesen Schritt rückgängig zu machen und appelliere daran, zum guten Miteinander und zur seit Jahrzehnten bewährten Praxis im Sinne von Humanität und Barmherzigkeit zurück zu kehren. Es gehört zum menschlichen Gesicht unserer Gesellschaft und unserer Kirche, in bestimmten Einzelfällen Kirchenasyl zu gewähren. Wo Vertrauen gebrochen und Miteinander aufgekündigt wird, protestieren wir auf das Schärfste.“


Quelle: EKiR/EKBO